Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für

 

Abklärende Vorgespräche

bis zu 7 Stunden 

 

Analytische Psychotherapie

160  bis  max. 300 Stunden

2 - 5 Stunden pro Woche

 

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

60  bis max. 100 Stunden

1 - 2 Stunden pro Woche

 

Kurzzeitpsychotherapie

bis zu 25 Stunden

1 Stunde pro Woche

 

Akutbehandlung, Krisenintervention

bis zu 12 Stunden

 

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für die psychotherapeutische Behandlungen, jedoch ist deren Umfang abhängig vom

jeweiligen Vertrag, den der Versicherte mit seiner Kasse geschlossen hat. Hier sollte der Versicherte im Einzelfall die Details seines Versicherungsvertrages prüfen.

Die genannten Psychotherapieverfahren sind auch beihilfefähig.