Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für
Abklärende Vorgespräche
bis zu 7 Stunden
Analytische Psychotherapie
160 bis max. 300 Stunden
2 - 5 Stunden pro Woche
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
60 bis max. 100 Stunden
1 - 2 Stunden pro Woche
Kurzzeitpsychotherapie
bis zu 25 Stunden
1 Stunde pro Woche
Akutbehandlung, Krisenintervention
bis zu 12 Stunden
Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für die psychotherapeutische Behandlungen, jedoch ist deren Umfang abhängig vom
jeweiligen Vertrag, den der Versicherte mit seiner Kasse geschlossen hat. Hier sollte der Versicherte im Einzelfall die Details seines
Versicherungsvertrages prüfen.
Die genannten Psychotherapieverfahren sind auch beihilfefähig.